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Auftragsbedingungen Moderation

Stand: September 2026

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1. Geltung

Diese Bedingungen gelten für alle Moderationsaufträge, die mit Joey Grit Winkler geschlossen werden. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

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2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Schriftform umfasst E-Mail.

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3. Leistung

Geschuldet ist die Moderation der im Auftrag benannten Veranstaltung am vereinbarten Termin, einschließlich der üblichen Vorbereitung: Sichtung der Unterlagen, Abstimmungsgespräch, Erstellung des Ablaufs in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie Teilnahme an einer Probe am Veranstaltungsort.

Nicht enthalten sind Leistungen, die gesondert beauftragt werden: zusätzliche Veranstaltungstage, Redaktion fremder Inhalte, Schulung von Rednerinnen und Rednern, Begleitung über den vereinbarten Zeitraum hinaus.

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4. Honorar und Zahlung

Das Honorar ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

50 % des Honorars sind mit Vertragsschluss fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Der Restbetrag ist binnen 14 Tagen nach der Veranstaltung fällig.

Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet und vorab abgestimmt. Bei Anreise am Vortag oder Abreise am Folgetag trägt der Auftraggeber die Übernachtung.

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5. Absage durch den Auftraggeber

Sagt der Auftraggeber die Veranstaltung ab oder nimmt er die Moderationsleistung nicht in Anspruch, bleibt der Honoraranspruch bestehen. Er beträgt:

  • bei Absage früher als 28 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage ab 28 Tagen vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars

  • bei Absage ab 7 Tagen vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

Die geleistete Anzahlung wird angerechnet. Bereits entstandene Reisekosten und Stornokosten Dritter sind zusätzlich zu erstatten.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird der Termin anderweitig besetzt, wird der dort erzielte Erlös angerechnet.

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6. Terminverschiebung

Eine Verschiebung gilt als Absage nach Ziffer 5, sofern nicht binnen 14 Tagen ein Ersatztermin schriftlich vereinbart wird, der terminlich möglich ist. Wird ein Ersatztermin vereinbart, wird die Anzahlung auf diesen angerechnet.

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7. Verhinderung der Moderatorin

Ist die Moderation aus Gründen, die Joey Grit Winkler nicht zu vertreten hat — insbesondere Krankheit, Unfall oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel —, nicht möglich, entfällt der Honoraranspruch. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Kosten der Veranstaltung, besteht nicht.

Nach Möglichkeit wird eine geeignete Vertretung vorgeschlagen. Deren Beauftragung entscheidet der Auftraggeber.

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8. Aufzeichnung, Übertragung und Nutzungsrechte

Der Auftrag umfasst ausschließlich die Moderation der Veranstaltung vor dem anwesenden Publikum.

Bild- und Tonaufzeichnungen, Live-Übertragung, Streaming sowie jede weitere Verwertung sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit eigenem Honorar. Das gilt auch für Ausschnitte, Social-Media-Clips und Fotos.

Der Umfang der Nutzung wird dabei nach Medien, Gebiet und Laufzeit ausdrücklich bestimmt. Ohne solche Vereinbarung wird kein Nutzungsrecht eingeräumt.

Aufnahmen zu rein internen Dokumentationszwecken ohne Veröffentlichung sind zulässig.

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9. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt den Ablaufplan, die Referentenliste und alle für die Moderation erforderlichen Informationen spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung zur Verfügung. Er verantwortet Inhalte und Angaben, die er zur Verfügung stellt.

Am Veranstaltungsort stellt er funktionsfähige Technik, einen Rückzugsraum sowie die Möglichkeit einer Probe vor Publikumseinlass.

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10. Haftung

Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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11. Vertraulichkeit

Über nicht öffentliche Informationen, die im Rahmen des Auftrags bekannt werden, wird Stillschweigen bewahrt. Das gilt über das Ende des Auftrags hinaus.

Die Nennung des Auftraggebers als Referenz — Name, Logo, Veranstaltungsformat — ist zulässig, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

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12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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